Checkpoint oder Maincheck

Mit diesem Link https://www.kompass.hiv/de/adresskategorie/checkpoint findest du in ganz Deutschland Checkpoints.

Allgemein stehen die AIDS-Hilfen sowie die Checkpoints in Deutschland als Sammelbezeichnungen für community-basierte Testangebote, d.h., dass sich die Teststellen an alle Menschen mit erhöhtem HIV– und STI-Risiko sowie einem Lebensstil, der von der heteronormativen Lebensart abweicht, richten. Dort wird Sexualverhalten auch wenn es z.B. risikobehaftet war, moralisch nicht bewertet. Wichtig könnte für dich sein, dass bestehende Schamgrenzen sowie Sprachbarrieren berücksichtigt werden.

Nicht alle Testangebotsstellen der AIDS-Hilfen nennen sich Checkpoints. Die Testangebotsstelle der AH-Frankfurt nennt sich Maincheck und befindet sich im 2. Stock in der Friedberger Anlage 24. Unter dem Link https://www.maincheck.de kannst du Termine vereinbaren und Informationen erhalten.

Die AIDS-Hilfen in Deutschland führen grundsätzlich nur anonyme HIV- und STI-Testungen auf freiwilliger Basis durch, die immer an eine persönliche Beratung gekoppelt sind. In den Beratungen werden ausführliche Risikoabklärungen vorgenommen, um das tatsächlich vorhandene Übertragungsrisiko zu (er-)klären. Die Beratungsinhalte sind sowohl auf HIV als behandelbare Infektion, als auch auf die Bedarfe und Bedürfnisse der zu Beratenden zugeschnitten und variieren dementsprechend in Inhalt und Zeit.

Wichtig zu wissen ist auch, dass zu jedem Augenblick die Möglichkeit besteht, die Beratung sowie den Test abzubrechen. Damit ist auch die Ergebnismitteilung inbegriffen. Es gibt ein Recht auf Nicht-Wissen. Und aufgrund der Wahrung der Anonymität stellen AIDS-Hilfen und Checkpoints keine Nachweise über Testergebnissen aus.

Grundsätzlich werden Tests nur bei „einwilligungspflichtigen“ Personen vorgenommen, darunter zählen in der Regel keine Jugendliche unter 14 Jahren, keine Personen unter gesetzlicher Betreuung sowie bei Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss und bei bestimmten Erkrankungen, bei Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren ist es nicht immer eindeutig, bei ab 16-Jährigen wird davon ausgegangen, dass sie einwilligungspflichtig sind.