ICD-10, ICD-11

Internationales  Klassifikationssystem

Der ICD-10 ist ein internationales Klassifikationssystem, um Krankheiten zu definieren sowie voneinander abzugrenzen und kann beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte angesehen werden. Seit dem 01.01.2022 ist zwar der ICD-11 in Kraft getreten, wird aber offiziell noch nicht in Deutschland umgesetzt. Aktuell wird mit der Version ICD-10-GM Version 2022 (GM steht für German modification) gearbeitet, weil die aktuelle Version erst noch übersetzt, modifiziert (erneuert) und in die bestehenden Strukturen integriert werden muss.

In dem 1990er gültigen ICD-10, der zur Pathologisierung (physische, psychische und soziale Erscheinungen und Vorgänge als krankhaft zu bezeichnen) und Diskriminierung von trans* Personen beigetragen hat, ist „Transsexualismus“ als „Wunsch, als Angehörige*r des anderen Geschlechts zu leben und anerkannt zu werden“, definiert.

Mit der ICD-11 wir die „Störung der Geschlechtsidentität“ (F64.0 – Transsexualismus) nicht mehr in den Abschnitt „mentale und Verhaltensstörungen“ eingeordnet. Stattdessen wird ein neuer Abschnitt als „mit der sexuellen Gesundheit zusammenhängende Umstände“ die Kategorie „gender incongruence“ aufgeführt. Die so genannte Geschlechtsinkongruenz wird als ausgeprägte und beständige Nichtübereinstimmung zwischen dem erlebten und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht definiert. Die Entpsychopathologisierung ist somit ein wichtiger Schritt zur Wertschätzung, Gleichberechtigung und damit auch psychischen Gesundheit von trans* Personen.

Des Weiteren bedarf es bestimmter Voraussetzungen, um Operationen bei Geschlechtsdysphorie durchführen zu können. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der S3-Leitlinie für Geschlechtsdysphorie bzw. der Richtlinie des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.) zur Sicherung einer einheitlichen Begutachtung. Ein*e mit der Thematik erfahrener Psychiater*in bzw. Psychologische*r Psychotherapeut*in muss die Indikation zur Durchführung einer körpermodifizierenden Operation (das sogenannte Indikationsschreiben) gestellt haben. Ferner wird eine Erklärung der Kostenübernahme für die geplante operative Behandlung von der jeweiligen Krankenkasse benötigt. Die Kostenübernahmeerklärung für die operativen Eingriffe kommt nach Einreichen des Indikationsschreibens und des Schreibens des*der Chirurg*in von der Krankenkasse.