Vornamens- und personenstandsänderung

Der Deutsche Bundestag beschloss am 12.04.2024 das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Trans*, inter* und nichtbinären Personen wird ab dem 01.11.2024 die Möglichkeit gegeben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Das SBGG soll das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen.

Siehe auch ausführliche Erläuterung Selbstbestimmungsgesetz und Ergänzungsausweis.