Diese 5 Dinge solltest du zu Polizeikontrollen wissen:
- Kontrollen und Razzien: Personen, die im Sexgewerbe tätig sind, sollten sich darauf einstellen, von der Polizei kontrolliert oder in Razzien involviert zu werden. Diese können in verschiedenen Umgebungen wie Bordellen, Clubs, Apartments, Kneipen, Sexkinos oder auf der Straße stattfinden.
- Orte der Kontrolle: Überall, wo käuflicher Sex stattfindet, sei es in einem Bordell, Club, Apartment, Kneipe, Videokabinen oder auf der Straße, dürfen Polizist*innen Personenkontrollen durchführen. Im Gegensatz zu Privatwohnungen dürfen Wohnungen, in denen Sexarbeit/Prostitution angeboten wird, jederzeit kontrolliert und betreten werden.
- Pflichtangaben bei Kontrollen und Razzien: Bei Personenkontrollen oder Razzien müssen bestimmte Angaben gemacht werden, darunter Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Adresse. Das Ausweisdokument muss vorgezeigt werden, ebenso das Dokument, das die Anmeldung und die Erlaubnis zur Ausübung käuflichen Sex nachweist.
- Erlaubte Fragen und Informationen: Erlaubt sind Fragen zum Grund des Aufenthalts, zum*zur Betreiber*in des Etablissements, zu festen Arbeitszeiten und zur finanziellen Abgabe an den*die Betreiber*in. Auch Notizen über die Kleidung und Fotos können von der Polizei gemacht werden.
- Keine Pflichtangaben: Es besteht keine Pflicht zur Angabe von Informationen über Steuererklärungen, persönliche Kontaktdaten wie Handy- oder Telefonnummer oder persönliche Lebensumstände wie Kinder oder Familienstand. Es ist wichtig, genau zu wissen, welche Informationen man preisgeben muss und welche nicht, um sich in legalen Grenzen zu bewegen.
Hier bekommst du Tipps, wie du dich bei einer Kontrolle verhalten kannst.
Wer Geld mit Sex oder Erotik verdient, muss sich darauf einstellen, von der Polizei kontrolliert zu werden oder in eine Razzia zu geraten.
Überall dort, wo Geld mit Sex oder Erotik verdient wird, also z.B. im Bordell, im Club, im Appartement, im Hotelzimmer, in der Kneipe, im Pornokino oder auf der Straße etc., dürfen Polizist*innen Personenkontrollen durchführen. Wohnungen, in denen käuflicher Sex oder Erotik angeboten wird, dürfen auch, im Gegensatz zu Privatwohnungen, jederzeit kontrolliert und betreten werden.
Razzien können aus unterschiedlichen Gründen stattfinden: z.B. wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Menschenhandel, Gefahr im Verzug (aus Dringlichkeit und zur Strafverfolgung ohne richterliche Anordnung) etc.. Manchmal kommt eine Polizeikontrolle gemeinsam mit dem Zoll (Steuerfahndung) oder anderen Behörden (Ordnungsamt, Jugendamt).
Ob bei einer Personenkontrolle oder während einer Razzia: Grundsätzlich können dir viele Fragen gestellt werden, die du nicht alle beantworten musst.
Beantworten musst du:
- Angaben zu deiner Person, d.h. Angaben, die in deinem Personalausweis oder Reisepass stehen, also Name, Geburtsdatum, Geburtsort und die aktuelle Adresse. Dein Ausweisdokument musst du vorzeigen.
- Auch das Dokument, das bescheinigt, dass du angemeldet bist und käuflichen Sex anbieten darfst, musst du vorzeigen, Das gilt auch, falls du zur Polizeiwache gebracht wirst oder falls du einer Straftat beschuldigt wirst.
- Wenn du einen Ergänzungsausweis hast, zeige ihn auf alle Fälle vor, um zu verhindern, dass Fragen gestellt werden, die dich kränken oder verletzen.
Erfragt wird und erlaubt ist:
- der Grund, weshalb du dich dort aufhältst und ob du sexuelle/erotische Handlungen gegen Geld erbringst,
- wer die*der Betreiber*in des Clubs, des Appartements, des Bordells, der Kneipe etc. sind,
- ob du feste Arbeitszeiten hast und
- wieviel Geld du an den*die Betreiber*in abgeben musst
Auch erlaubt
- sind Notizen über die Art, wie du gekleidet bist.
- sind Fotos, die die Polizei von dir machen darf.
- ist, einen Polizisten in zivil zu einem Anbahnungsgespräch vorzuschicken. Deshalb ist es wichtig, angemeldet zu sein und genau zu wissen, was beim käuflichen Sex erlaubt und was verboten ist.
Da mit deiner Anmeldung zum käuflichen Sex auch automatisch das Finanzamt benachrichtigt wird, geht die Polizei davon aus, dass du eine Steuernummer hast. Deshalb
musst du nicht
- der Polizei gegenüber Angaben machen, ob du eine Steuererklärung abgibst.
- Handy- oder Telefonnummer herausgeben.
- persönliche Fragen z.B. nach Kindern oder Familienstand beantworten.
