Musterschreiben für formlose Erklärungen
Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens/der Vornamen kann formlos erfolgen.
Für Minderjährige bis 13 Jahre erstellen die Eltern/Sorgeberechtigten die formlose Erklärung.
Minderjährige ab 14 Jahren können die formlose Erklärung selbst erstellen, sie benötigen jedoch die Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten.
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