Diagnose & Indikationsschreiben

Diagnose: Grundlage für geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen

Wenn es um geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen geht – zum Beispiel Hormonersatztherapie oder Operationen – spielt die Diagnose eine zentrale Rolle. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Behandlungen geplant und von der Krankenkasse übernommen werden können.

Die Grundlage für Diagnosen bildet der sogenannte ICD. Das ist ein internationales Klassifikationssystem für Krankheiten und Gesundheitszustände. In Deutschland wird derzeit noch mit dem ICD-10-GM gearbeitet (GM bedeutet „German Modification“), auch wenn der ICD-11 bereits beschlossen ist und schrittweise umgesetzt wird.

Im älteren ICD-10 wurde „Transsexualismus“ als psychische Störung eingeordnet. Diese Einordnung hat lange zur Pathologisierung von trans* Personen beigetragen.

Im ICD-11 wurde das geändert. Dort wird der Begriff „Genderinkongruenz“ verwendet. Gemeint ist eine ausgeprägte und dauerhafte Nichtübereinstimmung zwischen dem erlebten Geschlecht und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. Wichtig ist: Diese Diagnose wird nicht mehr im Kapitel der psychischen Störungen geführt.

Die Diagnose dient heute vor allem dazu, den Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen – nicht dazu, trans* Identität als Krankheit zu bewerten.


Das Indikationsschreiben: Was es ist und wofür man es braucht

Für viele geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen wird ein sogenanntes Indikationsschreiben benötigt. Machmal wird es auch als Gutachten bezeichnet Das gilt insbesondere für operative Eingriffe, teilweise aber auch für bestimmte andere Maßnahmen – je nach Vorgabe der behandelnden Fachpersonen und der Krankenkasse.

Ein Indikationsschreiben ist eine fachliche Stellungnahme. Es bestätigt, dass eine medizinische Maßnahme aus therapeutischer Sicht sinnvoll und angezeigt ist.

Ausgestellt wird es von einer erfahrenen Fachperson, zum Beispiel:

  • einer Psychiaterin oder einem Psychiater
  • einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten

In dem Schreiben wird in der Regel festgehalten:

  • welche Diagnose vorliegt
  • seit wann die Geschlechtsinkongruenz besteht
  • ob eine ausreichende Aufklärung erfolgt ist
  • warum die geplante medizinische Maßnahme empfohlen wird