Personen unter 16 Jahren, unabhängig von Geschlechtsidentität oder
Orientierung, gelten gesetzlich als schutzbedürftig. Sexuelle Handlungen
sind erlaubt, wenn der Altersunterschied nicht über drei Jahre liegt.
Das Alter spielt in der Sexualität tatsächlich eine Rolle und kann bei Nichtbeachtung auch ein Nachspiel haben. Das sogenannte Schutzalter ist nicht verhandelbar, sondern ist im Gesetz festgeschrieben. Personen unter 16 Jahren, egal welche Geschlechtsidentität, sexuelle und/oder romantische Orientierung sie haben, befinden sich laut Gesetz im Schutzalter. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen mit Menschen, die jünger als 16 Jahre sind, nur erlaubt werden, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht größer als drei Jahre ist (z.B. 15 Jahre und 18 Jahre). Ist der Altersunterschied größer als drei Jahre (z.B. 14 Jahr und 18 Jahre) ist es also per Gesetz verboten. Sobald alle Beteiligten über 16 sind, darf der Altersunterschied auch grösser als drei Jahre sein.
