Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) existiert seit 2006 und schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Diskriminierung(en) erfahren. Das Gesetz schützt vor Benachteiligungen im Berufs- und Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften.
Diskriminierungsgründe sind:
Äußere Merkmale, zum Beispiel das Aussehen eines Menschen sowie Herkunft, Religion, Armut, Krankheit oder Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung sowie Alter. D.h. eine Person darf wegen der genannten Diskriminierungsgründen nicht schlechter als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation gestellt werden. Ausnahmen sind z.B., wenn sachliche Gründe wie die Vermeidung von Gefahren, der Schutz der Intimsphäre, die Einhaltung von Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes etc. genannt werden können. Dann muss dies für jeden Einzelfall gesondert prüfen.
Hier der Link zum Gesetz:
