Einwilligungsfähigkeit

HIV– und andere STI-Tests sollen nur bei einwilligungsfähigen Personen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Person versteht, was ein Test bedeutet, die Konsequenzen überblicken kann und sich selbst dazu entscheidet, ihn durchführen zu lassen.

Wenn Jugendliche, also Personen über 14, einwilligungsfähig sind, ist ein Test allein die Entscheidung des*der Jugendlichen. Ab 16 Jahren wird normalerweise davon ausgegangen, dass Personen einwilligungsfähig sind. Medizinisches Personal hat eine Schweigepflicht auch gegenüber Eltern und anderen Sorgeberechtigten. Sie dürfen nicht gegen der Willen der jugendlichen Person informiert werden.

Unabhängig vom Alter sind Personen, die beispielsweise unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen oder sich in einer psychischen Notlage befinden nicht einwilligungsfähig und der Test wird entweder verschoben oder abgelehnt.