Krätze

Krätze oder auch Skabies genannt, wird durch bestimmte Parasiten, die sogenannten Krätzmilben, hervorgerufen. Das sind winzige Spinnentiere, die nur 0,3 bis 0,5 mm groß und kaum fürs menschliche Auge sichtbar sind. Die Spinntiere/Milben leben in den oberen menschlichen Hautschichten, bohren dort Gänge und ein Weibchen legt zu Lebzeiten, also etwa vier bis acht Wochen lang, täglich mehrere Eier ab.

Die Reaktion auf Milbenausscheidungen verursacht nach einiger Zeit Hautreaktionen. Deshalb ist die Krätze eine Hautkrankheit, die sich durch heftigen Juckreiz auszeichnet. Besonders gerne breiten sich Krätzmilben dort aus, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben. Daher kommt es gelegentlich zu Krankheitshäufungen, vor allem in Gemeinschafts- oder Pflegeeinrichtungen. Deshalb ist Krätze im engeren Sinne auch keine sexuelle übertragbare Infektion/Krankheit. Wir erwähnen sie trotz alledem an dieser Stelle, weil sie auch beim Sex oder über sehr engen Hautkontakt übertragen werden kann.

  • Krätze wird nur von Mensch zu Mensch übertragen.
  • Kurzes Händeschütteln oder eine kurze Umarmung führen in der Regel nicht zu einer Übertragung.
  • Bei der hoch ansteckenden Form der Skabies mit starker Krustenbildung, der sogenannten Scabies crustosa (Borkenkrätze), ist die Anzahl der Milben auf der Haut sehr hoch, sodass hier auch ein kurzer Hautkontakt zur Ansteckung führen kann.
  • Dies kommt dann vor, wenn Menschen z.B. durch HIV immungeschwächt sind, so dass sich die Milben oft wesentlich stärker vermehren können
  • Von der Übertragung bis zum hin zum Juckreiz bzw. den Hautveränderungen kann es mehrere Wochen dauern.
  • Bei einer ersten Ansteckung treten die Beschwerden erst nach zwei bis fünf Wochen, bei einer Wiederansteckung bereits nach ein bis vier Tagen auf.
  • Krätze ist also ansteckend noch bevor Menschen Krankheitsanzeichen haben und solange wie sich die Krätzmilben auf der Haut befinden.
  • Unbehandelt verläuft die Krätze meist chronisch.
  • Der Juckreiz ist nachts durch die Bettwärme am stärksten.
  • Befallen sind vor allem die Zwischenräume von Fingern und Fußzehen, Handgelenke, Knöchel, Achseln, Ellenbogen, Brustwarzen, Genitalien und die Leistengegend.
  • Die Haut reagiert nach einiger Zeit mit stecknadelgroßen Bläschen, geröteten erhabenen Knötchen oder Pusteln.
  • Durch das Kratzen kommt es zu weiteren Hautveränderungen, die auch von Entzündungen begleitet sein können.
  • Das geschulte Auge kann dann an den Handkanten oder Fingerzwischenräumen die typischen weißlichen, leicht gekrümmten Gänge der Krätzmilben erkennen.
  • Die Diagnose wird meist aufgrund des starken Juckreizes und der Hautveränderungen gestellt.
  • Die Behandlung erfolgt durch Cremes, Sprays, Salben, so genannte Skabizide, die über mehrere Tage auf die gesamte Haut aufgetragen werden müssen. Auch ist in bestimmten Fällen die Einnahme in Tablettenform möglich.
  • Zusätzlich müssen alle möglichen (infizierten) Kontaktpersonen (mit)behandelt werden, weil du dich immer wieder neu mit Krätze infizieren kannst.
  • Ein weiteres Problem ist, dass die Krätzmilbe außerhalb der Haut bis zu zwei Tage überleben kann.
  • Deshalb sollten unbedingt getragene Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher etc. einmal täglich bei mindestens 60°C gewaschen werden.
  • Gegenstände, die nicht gewaschen oder gereinigt werden können wie Schuhe, Plüschtiere, Decken, Kleidung etc. sollten für mindestens drei Tage bei über 21°C in verschlossenen Plastiksäcken trocken gelagert werden.
  • Polstermöbel können mit dem Staubsauger gereinigt oder mindestens zwei Tage nicht benutzt werden.
  • Gemeinschaftsunterkünfte und Einrichtung müssen sowohl über den Verdacht als auch über die Erkrankung informiert werden. Die Einrichtung informiert dann das zuständige Gesundheitsamt. Das wiederum oder der*die behandelnde Ärzt*in legen fest, wann die Einrichtung wieder aufgesucht bzw. wann dort wieder gearbeitet werden kann.
  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünfte, Einrichtungen für Senior*innen, Behinderte etc. sind verpflichtet, jeden Verdacht beziehungsweise bestätigten Erkrankungsfall an das Gesundheitsamt zu melden, da bei Krätze das Infektionsschutzgesetz greift.
  • Kinder und Erwachsene, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten etc. vorübergehend nicht besuchen bzw. dort beschäftigt sein.
  • Schutzmaßnahmen im Vorfeld sind in der Regel kaum möglich, da Krätzmilben bereits vor Beginn der Beschwerden unbemerkt übertragen werden können.
  • Bei Körperkontakt z.B. bei der Pflege von Kindern oder Pflegebedürftigen können zum Schutz Einmalgummihandschuhe getragen werden.